Leitbild & Statuten

Wir engagieren uns…

  1.  für aktives Kanufahren in jedem Alter
  2.  für den organisierten Breitensport im Erwachsenen- und Jugendalter
  3.  für den Wettkampfsport im Jugendalter durch Organisation und Durchführung von geleiteten Trainingsmöglichkeiten
  4.  für die Pflege sozialer Gemeinschaft in Ergänzung zum Sportbetrieb durch Organisation und Durchführung von verschiedenen Anlässen
  5.  für die Förderung des Kanusports an Bieler Ausbildungsstätten durch - die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte - das zur Verfügung Stellen der Klubinfrastruktur zu günstigen Bedingungen
  6.  für die strikte Einhaltung der Ethik-Charta von Swiss Olympic, insbesondere durch geeignete (Präventions-)Massnahmen

Unsere strategischen Leitlinien sind...

  1. Breitensport: Förderung des Kanusports in all seinen Ausprägungen für Erwachsene und Jugendliche
  2. Wettkampfsport
    - Förderung des Kanusports, insbesondere Kanuslalom, im Jugend- und Juniorenalter
    - Förderung des Leistungssports im Junioren- und wenn möglich im Erwachsenenalter durch Unterstützung von «Elite-Projekten»
  3.  Sicherer und fairer Sport: Prävention gemäss Ethik-Charta von Swiss Olympic
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KCBM-Statuten aktuell
Statuten 2024.pdf
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Statuts KCBM Version en français Mars 2022
Statuts KCBM_Mars 2022.pdf
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Sicherheitsleitfaden

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Sicherheitsleitfaden v1.0
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Clubbus Betriebsreglement

Das Betriebsreglement für den Clubbus KCBM ist integraler Bestandteil der Nutzungsvereinbarung zwischen dem KCBM und der Halterin / dem Halter. Letztere/r ist primäre Ansprechperson bezüglich Fragen der Nutzung/Reservierung und Vermietung des Busses.

 

Aktuelle Halterin: 
Annick Rohrer-Junod, Reservationen hier möglich

 

Zuständig vom Vorstand und für Wartung, Service, Saison-Radwechsel, Autobahnkleber usw: Christoph Rohrer

1. Nutzung

1.2 Der Bus wird primär clubintern für offizielle Clubanlässe wie auswärtige Trainings, Wettkämpfe, Kurse und Touren eingesetzt. Bei Belegungsdifferenzen entscheidet die Halterin zusammen mit dem zuständigen Vorstandsmitglied.

 

1.2 Die Halterin führt eine Reservationsliste. Prioritätsordnung: a Anlässe für den Gesamtclub gemäss Saison- oder Jahresplan b andere Clubaktivitäten c Vermietungen Bereits reservierte Belegungen können bis zwei Wochen vorher mit prioritären Anlässen übersteuert werden.


1.3 Verantwortliche Schlüsselträger sind – die Halterin / der Halter (2 Schlüssel: eigener sowie für Vermietung) – das zuständige Vorstandsmitglied

 

1.4 Jede/r Nutzer/in ist verpflichtet, – grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen – jede Fahrt mit den verlangen Angaben im Fahrtenbuch einzutragen – nach jedem Gebrauch den Tank aufzufüllen (Kosten zu Lasten Benützer/-innen) – für die Reinigung des Busses nach Gebrauch zu sorgen – allfällige Schäden oder Probleme unverzüglich der Halterin zu melden – den Schlüssel umgehend ins Depot zurück zu legen – alle während der Fahrt anfallenden Kosten (Diesel, Autobahn- und andere Gebühren usw.) zu bezahlen und sie anschliessend mit den Mitfahrenden bzw. der Clubkassierin (je nach Anlass) abzurechnen – und - falls Mieter/in - die Kilometerentschädigung gemäss gefahrenen Kilometern innerhalb der folgenden 7 Tage dem Club zu überweisen.

 

1.5 Fahrtenbuch: Im Fahrtenbuch – das im Fahrzeug deponiert ist – werden jede Nutzung sowie ggf. die dabei angefallenen Mietkosten (Kilometerentschädigung an Club bei Miete) eingetragen. Die Halterin überprüft jeweils die Einträge auf ihre Vollständigkeit.

 

1.6 Busstandort: Innenhof Clubhaus KCBM / WSA BASPO

 

2. Vermietung

2.1 Der Bus kann durch Clubmitglieder gemäss Prioritätsordnung ausschliesslich für den Einsatz in der Schweiz gemietet werden. Er ist in Perioden intensiver Clubaktivität für Clubanlässe freizuhalten (nur kurze Vermietungen möglich).

 

2.2 Eine Vermietungen an Clubexterne bedarf der Bewilligung des Vorstandes.

 

2.3 Der Bus wird zu folgenden Tarifen vermietet: 

- für Clubanlässe: gratis, d.h. nur Diesel und ggf. Gebühren müssen bezahlt werden

- für private Nutzung: Fr. -.70 / km (Diesel und Gebühren zusätzlich)

 

3. Finanzielles

3.1 Kilometerpreis: Der Vorstand legt einen Kilometerpreis fest. Dieser wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Fallen besondere Kosten an, kann der Kilometerpreis auch während des Jahres angepasst werden.

 

3.2 Kostenübernahme: Der KCBM übernimmt die Fixkosten (Unterhalt, Steuern, Versicherung) bei Clubanlässen. Mieter/innen haben den festgelegten Kilometerpreis zu entrichten. In beiden Fällen tragen die Benutzer/innen die während der Fahrt anfallenden Kosten (Diesel, Gebühren usw.).

 

3.3 Schäden und Verkehrsstrafen: Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Nutzers / der Nutzerin, sofern sie nicht durch die Versicherung des KCBM gedeckt sind. Selbstbehalte (mind. Fr. 1000.–) und Prämienverluste hat der Nutzer / die Nutzerin zu übernehmen. Verkehrsstrafen gehen zu Lasten des betreffenden Fahrers / der betreffenden Fahrerin.


Reglement Fonds Training+Wettkampf (FTW)

1. Grundsätze für den Einsatz des FTW

1.1 Dem FTW werden alle Einnahmen des KCBM zugewiesen, die ausdrücklich für die Jugendarbeit und den Wettkampfbetrieb bestimmt sind oder von Jugendlichen und Wettkampfteilnehmenden für Trainings und Kurse bezahlt werden sowie Überschüsse von Jugendanlässen.

 

1.2 Die Mittel des FTW sollen ausschliesslich für die Förderung der Jugendarbeit und des Wettkampfbetriebs im KCBM eingesetzt werden.

 

2. Einnahmen

2.1 Der FTW wird u.a. gespiesen durch: – Kursgelder/Trainingsbeiträge der Jugendlichen und Wettkampfteilnehmenden – Beiträge von Jugend+Sport – Beiträge der Stadt Biel, des Kantons (Sportfonds), des SKV oder anderer Institutionen, die ausdrücklich für diesen Bereich bestimmt sind. – Sponsorenbeiträge für diesen Bereich – spezielle Aktionen, die die Teilnehmenden für die Mittelbeschaffung organisieren – Überschüsse von Anlässen (wie Wettkämpfe, Lager) in diesem Bereich – allgemeine Mittel des KCBM gemäss Jahresbudget

 

2.2 Nicht in den FTW fliessen: – die jährlichen Clubbeiträge der Teilnehmenden – die Erträge aus der Vermietung von Clubmaterial usw. an Jugendliche

 

3. Ausgaben

3.1 Aus den Mitteln des FTW werden vollumfänglich bezahlt: – Startgelder von KCBM-Mitgliedern an offiziellen Wettkämpfen – Bus–Fahrspesen zu auswärtigen, gemeinsamen Trainings – spezielles Material (Boote, Paddel, usw.), das schwergewichtig für diesen Bereich beschafft wird – spezielle Preise und Anreize gemäss Budget (s. auch „Elitefahrer/innen“).

 

3.2 Aus den Mitteln des FTW werden Beiträge bezahlt an: – Trainingslager des KCBM oder von Partner–Clubs – spezielle Anlässe für die Jugendlichen und Wettkampfteilnehmenden des KCBM – spezielle Ausrüstungen, die der Corporate Identity des Clubs oder der Jugendabteilung dienen wie z.B. Verbilligung von Trainingskleidung, Aufdrucke usw. – Leiterentschädigungen für diesen Bereich

 

3.3 Keine Beiträge werden bezahlt an privates Material

 

4. Budget und Jahresabrechnung

4.1 Der Vorstand erstellt in Absprache mit den andern Leitenden im Bereich sowie dem/der Kassier/in jeweils rechtzeitig vor der GV ein Budget, das vom Vorstand genehmigt werden muss. Es enthält insbesondere Angaben zu den wichtigsten Posten gemäss 2.1, 3.1 und 3.2. Im allgemeinen Budget des Clubs erscheinen nur die zusätzlichen Aufwendungen, die direkt und ausschliesslich in diesen Bereich fliessen.

 

4.2 Der Vorstand entscheidet in Absprache mit den andern Leitenden im Bereich während des Jahres über die konkrete Verwendung der gemäss Budget bewilligten Mittel.

 

4.3 Der/die Kassier/in des KCBM erstellt jährlich eine spezielle Abrechnung über den FTW. Diese dient als Grundlage für die Gesamtabrechnung über die Arbeit in diesem Clubbereich, die für Eingaben an verschiedene Institutionen benötigt wird. 

Unterstützung Elitefahrer/innen

1. Zweck

– Unterstützung von aktiven Spitzenathletinnen und -athleten des KCBM

– Pflege eines Teams, das sich intensiv mit dem Leistungssport auseinandersetzt

– Vorbildliche Vertretung der Marke KCBM im In- und Ausland und damit Erhaltung bzw. Stärkung des Club-Images

– Attraktivierung des Clubs als potentiellen Sponsoringnehmer

 

2. Unterstützte

– Kanuten/Kanutinnen des KCBM, die einem SKV-Elitekader angehören und internationale Rennen fahren. In Einzelfällen können auch Wettkämpfer/innen unterstützt werden, die einen Trainingsaufwand wie Kaderangehörige betreiben.

– Es wird vorausgesetzt, dass sich derart vom KCBM Unterstützte - je nach ihren Möglichkeiten - für den Club einsetzen (Mithilfe bei Anlässen, Berichte, usw.).

 

3. Finanzierung

Die Mittel werden im FTW budgetiert.

 

4. Antrag und Entscheid über Unterstützung

– Die/der Verantwortliche des Ressorts Training+Wettkampf stellt anfangs Jahr, zusammen mit den andern Budgetvorschlägen, Antrag für die folgende Saison im Vorstand. Dieser entscheidet über das Unterstützungskonzept und den Budgetantrag an die GV.

– Nach Genehmigung der Budgets durch die GV kann die Auszahlung der Beiträge durch den Vorstand ausgelöst werden.

Spesenreglement

 

Leiterspesen - Pauschalen

Die folgenden Pauschalen gelten für Leiterinnen und Leiter des KCBM. Spesen werden können beim Vorstand beantragt werden, werden also nicht automatisch ausbezahlt. Alle Beträge verstehen sich pro Person und beziehen sich auf die angegebene Einsatzdauer. Sollten die Pauschalen die effektiven Kosten nicht decken, kann der Vorstand zusätzliche Spesen erstatten.

 

Clubinterne Kurse

  • Lektion: 20 CHF
  • Halbtag: 40 CHF

  • Ganzer Lagertag: 80 CHF
    (gilt für alle «normalen» Spesen, ausser Transportkosten – siehe unten und nächste Seite)

Clubfremde Kurse (nichtkommerziell)

  • Lektion: 50 CHF

  • Halbtag: 100 CHF

  • Ganzer Lagertag: 200 CHF
    (für kommerzielle Kurse werden die Ansätze fallweise ausgehandelt)

Einsätze während Trainingslagern (exkl. Erwachsene)

  • Verantwortliche/r Lagerleiter/in: 80 CHF pro Tag

  • Eingesetzte Leiter/-innen (selbständige Gruppenleitung) und Koch/Köchin: 50 CHF pro Tag

  • Eingesetzte Hilfsleiter/-innen: 20 CHF pro Tag

Die Lagerleitung, Leiter/-innen, Hilfsleiter/-innen sowie Koch/Köchin bezahlen keinen Lagerbeitrag.

 

Entschädigungen für Verpflegungen & Material von Klubanlässen

  • Materielle Aufwände für gruppenübergreifende Anlässe (z. B. Bootshausaktion, Generalversammlung, Clubfest usw.) können vom Club erstattet werden.
  • Bitte nimm nach Möglichkeit vorab Kontakt mit der verantwortlichen Person für das Anlassbudget auf (Mail...), um die Ausgaben abzusprechen.
  • Ausgaben für Gruppenanlässe (z. B. gruppeninterne Trainings, Saisonabschlüsse oder Ausfahrten) sollen grundsätzlich unter den Teilnehmenden abgerechnet werden. In begründeten Fällen kann der Vorstand Ausnahmen bewilligen und eine Erstattung vornehmen.